Rechtsanwalt Alexander Hufschmid schrieb uns folgendes:

Eine seit Jahren sehr beliebte Masche sind eigentlich nicht erlaubte Werbeanrufe (Cold Calls) bei Unternehmen, Selbständigen und Vereinen. Häufig beziehen sich diese auf Einträge in Gewerberegistern oder Telefonbüchern. Seit einer Weile hören wir immer wieder von der Plattform „Branchenheld.de“ der Fahl, Meihöfer & Neu GbR. Die Anrufer geben scheinbar vor, dass ein bestehender und bisher kostenloser Vertrag nun kostenpflichtig geworden sein. Es soll vermutlich der Anschein erweckt werden, dass man mit „Branchenheld.de“ bereits zu früheren Zeiten einen Vertrag eingegangen ist. Laut Berichten gaben die Anrufer teils auch an, sie würden für Google arbeiten oder es ginge um einen Eintrag bei Google.

Im Anschluss erfolgt häufig ein erneuter Anruf, um die Daten zu aktualisieren und den Vertragsschluss zu bestätigen. Durch geschicktes Fragen wird versucht, „Beweise“ für eine tatsächliche Zustimmung der Vertragsbestimmungen zu sammeln. Zu diesem Zweck wird der Anruf aufgenommen.
Auf der Homepage brachenheld.de findet sich tatsächlich ein Gewerberegister, allerdings ist dieses, im Vergleich zu anderen (häufig kostenlosen) Branchenbüchern, von sehr geringem Umfang. Angeboten werden verschiedene Pakte über 6, 12 oder 36 Monate. Das 6-monatige Abonnement ist dabei zunächst kostenlos, 12 Monate kosten 349 € und 36 Monate 698€ netto. Bisher (Stand 09/2019) hat sich aber noch keiner unserer Mandanten über die Homepage angemeldet.

Rechnungen nach unfreiwilligem Vertrag mit branchenheld.de

Hat man nun scheinbar der Mitgliedschaft auf branchenheld.de zugestimmt, erhält man schon bald die erste Zahlungsaufforderung, z.B. über 711,62 € brutto für 36 Monate. Zahlt man nicht, folgt die erste Mahnung und erfahrungsgemäß werden von solchen Unternehmen im Anschluss Inkassounternehmen eingeschaltet.

Zahlt man die erste Rechnung, so ist die Angelegenheit damit noch nicht erledigt, denn der Vertrag mit der Firma „Fahl, Meihöfer & Neu GbR“ verlängert sich automatisch. Zudem erhalten Mandanten, die Rechnungen nach einer Telefonwerbung gezahlt haben, nach eigenen Aussagen häufig vermehrt Anrufe. Es liegt die Vermutung nahe, als würden die Daten zahlungswilliger „Kunden“ weitergegeben werden.

Leisten Sie keine Zahlungen

Wir empfehlen Ihnen nicht zu bezahlen, da branchenheld.de zunächst einmal Beweise vorlegen muss, dass ein rechtskräftiger Vertrag zustande kam. Sie sollten die Schreiben jedoch nicht einfach ignorieren, sondern den Rechnungen oder Mahnungen widersprechen.

Wie können wir Ihnen helfen?
Falls Sie selbst nicht mit den Betreiberfirmen in Kontakt treten können oder möchten, bzw. weitere Informationen benötigen, wenden Sie sich an uns. Bei einer Erstanfrage entstehen für Sie dabei keinerlei Kosten. Wenn wir Sie vertreten dürfen, übernehmen wir die komplette Kommunikation mit der Gegenseite, sodass Sie sich nicht mehr darum kümmern müssen.
Mithilfe unserer eigenen Online WebAkte vertritt unsere Kanzlei Mandanten in ganz Deutschland, ihr Wohnort spielt folglich keine Rolle.
Rechtsanwalt
Alexander Hufschmid
Planegger Str. 18
82110 Germering

Einen Kommentar hinterlassen